Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen für die Überlassung von Standardsoftware und die Erbringung von IT-Leistungen

GÜLTIG ab 01.05.2022

Vertragsbedingungen

Für Beratungsverträge:

Leistungsgegenstand

Gegenstand des Vertrags sind Beratungsleistungen nach Aufwand im Bereich von Softwareprodukten, die der Auftragnehmer für den Auftraggeber erbringt. Beratungsleistungen werden vom Auftragnehmer als Dienstleistungen im Sinne der §§611 ff. BGB erbracht.

Leistungszeitraum / Leistungsort

Voraussichtlicher Projektstart und -ende: nach Absprache mit dem Auftraggeber. 

Die Leistungen werden auf Abruf erbracht. Die Leistungserbringung erfolgt remote. Vor Ort-Termine können individuell vereinbart werden.

Zahlungsbedingungen

Die Abrechnung erfolgt nach tatsächlichem Aufwand monatlich. Sämtliche Beträge sind Nettobeträge zzgl. der jeweils zum Zeitpunkt der Leistungserbringung geltenden Umsatzsteuer. 

Die Vergütung ist mit Rechnungsstellung durch den Auftragnehmer fällig. Zahlungsfrist beträgt 30 Tage nach Rechnungsdatum. Zahlungen gelten mit Gutschrift auf dem Konto des Auftragnehmers als bewirkt.

Mitwirkungspflicht

Der Auftraggeber stellt sicher, dass seine Daten jederzeit aus Datenmaterial, das in maschinenlesbarer Form bereitgehalten wird, mit vertretbarem Aufwand rekonstruiert werden können. Der Auftragnehmer haftet nicht für die Wiederbeschaffung von Daten.

Sonstiges

Mündliche und schriftliche Nebenabreden sind nicht getroffen. Gerichtsstand für alle aus dem Vertragsverhältnis ergebenden Streitigkeiten ist München.

 

Für Supportverträge:

Leistungsgegenstand

Gegenstand des Vertrags sind Supportdienstleistungen - kompetente Unterstützung bei enventuell auftretenden Problemen inder produktiven Systemumgebung - nach Aufwand im Bereich von Softwareprodukten, die der Auftragnehmer für den Auftraggeber erbringt. Supportdienstleistungen werden vom Auftragnehmer als Dienstleistungen im Sinne der §§611 ff. BGB erbracht.

Leistungszeitraum / Leistungsort

Beginn des Leistungszeitraums / Vertragslaufzeit: mit Angebotsunterzeichnung durch beide Parteien. 

Mindestlaufzeit: 12 Monate

Der Leistungszeitraum / die Vertragslaufzeit verlängert sich sodann stets automatisch jeweils um 12 weitere Monate, wenn keine fristgerechte Kündigung durch eine Partei erfolgt. Die Kündigungsfrist beträgt 6 Wochen zum Ablauf des Leistungszeitraums / der Vertragslaufzeit. 

Die Leistungen werden auf Abruf erbracht. Die Leistungserbringung erfolgt remote. Vor Ort-Termine können individuell vereinbart werden.

Zahlungsbedingungen

Die Abrechnung erfolgt nach tatsächlichem Aufwand quartalsweise. Sämtliche Beträge sind Nettobeträge zzgl. der jeweils zum Zeitpunkt der Leistungserbringung geltenden Umsatzsteuer. 

Die Vergütung ist mit Rechnungsstellung durch den Auftragnehmer fällig. Zahlungsfrist beträgt 30 Tage nach Rechnungsdatum. Zahlungen gelten mit Gutschrift auf dem Konto des Auftragnehmers als bewirkt.

Mitwirkungspflicht

Der Auftraggeber stellt sicher, dass seine Daten jederzeit aus Datenmaterial, das in maschinenlesbarer Form bereitgehalten wird, mit vertretbarem Aufwand rekonstruiert werden können. Der Auftragnehmer haftet nicht für die Wiederbeschaffung von Daten.

Sonstiges

Mündliche und schriftliche Nebenabreden sind nicht getroffen. Gerichtsstand für alle aus dem Vertragsverhältnis ergebenden Streitigkeiten ist München.

 

Für Verträge bzgl. Software-Überlassung:

Leistungsgegenstand

Gegenstand des Vertrags ist die zeitlich beschränkte Überlassung von Standarsoftware vom Auftragnehmer an den Auftraggeber (Software-Miete). Die Software-Miete schließt Aktualisierungen der Software und Funktionen mit ein (Vertrags-Software).

Mietzeitraum

Mietbeginn: ab Production Availability 

Mindestlaufzeit: 12 Monate nach dem Mietbeginn

Die Mietlaufzeit verlängert sich sodann stets automatisch um jeweils ein weiteres Vertragsjahr, wenn keine fristgerechte schriftliche Kündigung durch eine Partei erfolgt. Die Kündigungsfrist beträgt 6 Wochen zum Vertragsjahresende.

Zahlungsbedingungen

Sämtliche Beträge sind Nettobeträge zzgl. der jeweils zum Zeitpunkt der Leistungserbringung geltenden Umsatzsteuer. 

Die Vergütung ist mit Rechnungsstellung durch den Auftragnehmer fällig. Zahlungsfrist beträgt 30 Tage nach Rechnungsdatum. Zahlungen gelten mit Gutschrift auf dem Konto des Auftragnehmers als bewirkt.

Mitwirkungspflicht

Der Auftraggeber stellt sicher, dass seine Daten jederzeit aus Datenmaterial, das in maschinenlesbarer Form bereitgehalten wird, mit vertretbarem Aufwand rekonstruiert werden können. Der Auftragnehmer haftet nicht für die Wiederbeschaffung von Daten.

Nutzungsrechte

Alle Rechte an der Vertragssoftware samt Dokumentation – insbesondere das Urheberrecht und sonstige IP-Rechte – stehen im Verhältnis zum Auftraggeber ausschließlich dem Auftragnehmer zu, auch soweit die Vertragssoftware durch Vorgaben oder Mitarbeit des Auftraggeber angepasst wird oder neu entstanden ist. Die Dokumentation zur Vertragssoftware darf nicht – auch nicht auszugsweise – ohne vorherige schriftliche Einwilligung durch den Auftragnehmer vervielfältigt oder an Dritte weitergegeben werden.

Dem Auftraggeber werden an der Vertragssoftware samt Dokumentation nur die nachfolgend beschriebenen Befugnisse eingeräumt. Dies gilt entsprechend für alle sonstigen, dem Auftraggeber eventuell im Rahmen der Vertragsanbahnung und -durchführung überlassenen Gegenstände, Arbeitsergebnisse und Informationen.

Unter der Bedingung der Erfüllung sämtlicher Vertragsbedingungen durch den Auftraggeber geht das einfache, nicht ausschließliche, nicht übertragbare, zeitliche beschränkte Recht auf den Auftraggeber über, die Software einschließlich deren Dokumentation während der Vertragslaufzeit zum Vertragszeck zu nutzen, das bedeutet, sie temporär zu laden und zu speichern, sie anzeigen und ablaufen zu lassen. 

Der Auftraggeber ist berechtigt, die Vertragssoftware innerhalb eines Netzwerks oder eines sonstigen Mehrstations-Rechnersystems, sowie in mit dem Auftraggeber verbundenen Unternehmen nach §§ 15 ff. AktG einzusetzen. Die verbundenen Unternehmen des Auftraggeber werden nicht Vertragspartner, ihnen stehen keine eigenen Ansprüche und Rechte gegenüber dem Auftragnehmer zu. Voraussetzung für eine Berechtigung in diesem Sinne ist, dass der Auftraggeber die verbundenen Unternehmen verpflichtet, die geltenden Gesetze und Regulierungen zu beachten und die Vereinbarungen zwischen ihm und dem Auftragnehmer, insbesondere auch die Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Auftragnehmer mit den Bestimmungen zur Geheimhaltung und zum Datenschutz einzuhalten, als ob sie selbst Vertragspartei wären.

Dem Auftraggeber ist die Bearbeitung, die Umarbeitung und jede Rückübersetzung (Dekompilieren oder Disassemblieren von Quell- bzw. Sourcecodes) oder sonstige Arten der Rückerschließung (Reverse Engineering) – selbst oder durch Dritte - ohne vorherige schriftliche Zustimmung vom Auftragnehmer untersagt. Für den Fall, dass die Vertragssoftware als Upgrade oder Update überlassen wird, ist der Auftraggeber nur berechtigt, die Vertragssoftware gegen früher ausgelieferte Versionen der Vertragssoftware auszutauschen.

Sonstiges

Mündliche und schriftliche Nebenabreden sind nicht getroffen. Gerichtsstand für alle aus dem Vertragsverhältnis ergebenden Streitigkeiten ist München.

 

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